Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst

15.8.22

Die Förderung für “Luftgeführten Wärmepumpen” wurde zum 15.8.22 von 35% auf 25% zurückgestuft. 

Details finden Sie auf der Seite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Wie geht es 2023 weiter?

Ab dem 1.1.23 wird es die Förderung für Wärmepumen zwar weiterhin geben, allerdings muss das Gerät nachweisen können, dass es 50% der genutzten Zeit im Heizungsbetrieb war. Aktuell gibt es noch keine Geräte (Luftgeführte Wärmepumpen) auf dem Markt, die dies abbilden können. 

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