Das BMWK hat die BEG – Einzelmaßnahmen angepasst
15.8.22
Die Förderung für “Luftgeführten Wärmepumpen” wurde zum 15.8.22 von 35% auf 25% zurückgestuft.
Details finden Sie auf der Seite vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
Wie geht es 2023 weiter?
Ab dem 1.1.23 wird es die Förderung für Wärmepumen zwar weiterhin geben, allerdings muss das Gerät nachweisen können, dass es 50% der genutzten Zeit im Heizungsbetrieb war. Aktuell gibt es noch keine Geräte (Luftgeführte Wärmepumpen) auf dem Markt, die dies abbilden können.