F-Gas Verordnung
Was ist die F Gas Verordnung eigentlich genau?
Die volle Bezeichnung lautet EU-Verordnung Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase.
Fluorierte Gase (kurz F-Gase) sind:
teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)
vollhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (FKW)
Schwefelhexafluorid (SF6) und
Stickstofftrifluorid (NF3).
Alle diese Gase zählen zu den Treibhausgasen. Ihr Anteil an der Gesamtmenge der Treibhausgase ist eher gering. Trotzdem sind F-Gase durch ihre Wirkweise wesentlich schädlicher für die Umwelt und die Atmosphäre als andere Treibhausgase.
Die Hauptschädiger unserer Atmosphäre sind mengenmäßig immer noch Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Lachgas (Distickstoffmonoxid N2O).
International bemühen sich die Regierungen derzeit um eine Reduzierung der Treibhausgase. Nur so können wir dramatische Veränderungen des Klimas und der Temperaturen auf der Erde bremsen.
Der Ausstoß der Gase wird als Emission bezeichnet. Die meisten Treibhausgas-Emissionen gehen auf das Konto der Industrie, der Landwirtschaft oder werden von Fahr- und Flugzeugen ausgestoßen. Aber auch Sie und ihre Klimaanlage können zur Belastung der Atmosphäre durch Treibhausgase beitragen.
In Klimaanlagen dienen F-Gase als Kühlmittel. Normalerweise sind sie innerhalb der Anlagen in einem geschlossenen Kreislauf sicher verwahrt. Nur durch Defekte, Lecks oder bei der Entsorgung alter Kühlanlagen können sie in die Umwelt gelangen.
Die erste Verordnung über die zukünftige Verwendung der F-Gase trat 2006 (Verordnung (EG) Nr. 842/2006) in Kraft. Im Jahr 2015 wurde die Verordnung überarbeitet und an die aktuelle Situation angepasst.
Mit der neuen F-Gas-Verordnung sollen die Emissionen im Industriesektor bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden. Auch Privathaushalte werden von den Maßnahmen betroffen sein.
Eine Bestandteil der Verordnung sieht vor, die Verwendung und den Verkauf von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen schrittweise zu reduzieren. Bis zum Jahr 2030 soll nur noch ein Fünftel der 2015 üblichen Verkaufsmengen am Markt verfügbar sein.
Die Verwendung der F-Gase wird dann sogar schrittweise verboten, wenn bis dahin ausreichend technisch machbare und klimafreundlichere Alternativen zur Verfügung stehen. In der Kältetechnik sind Kohlenwasserstoffe wie Propan, CO2 oder Ammoniak eine weniger schädliche Alternative für herkömmliche F-Gase.
Nur ein zertifizierter Montageservice darf Klimaanlagen einbauen und warten
Die Verordnung sieht auch Maßnahmen vor, den unsachgemäßen Umgang mit den F-Gasen künftig so gut wie möglich auszuschließen. Daher müssen alle Mitarbeiter und Betriebe, die mit F-Gasen umgehen, eine Sachkundeprüfung ablegen.
Innerhalb dieser Prüfung werden Mitarbeiter darin geschult, wie Installationen und Dichtheitsprüfungen sowie die Entsorgungen alter Anlagen sachgemäß und umweltgerecht erfolgen.
Durch Lecks in den Anlagen oder während unachtsam ausgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten könnten F-Gase austreten und in die Atmosphäre gelangen.
Für Sie bedeutet das, dass die Installation, Wartung und Instandhaltung Ihrer ortsfesten Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch von zertifizierten Montagebetrieben durchgeführt werden dürfen.
Wir sind für Sie da – lassen Sie sich bei Neubau und Montage umfassend beraten
Es ist verständlich, wenn Sie jetzt noch viele weitere Fragen rund um die umweltverträgliche Klimatechnik haben. Wenn Sie wissen möchten, was die F Gas Verordnung für Sie noch alles bedeuten kann und wo Ihre Möglichkeiten liegen, beraten wir Sie kompetent zu allen Details.
Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb und Montageservice. Wir kümmern uns um die fachgerechte Installation und Wartung Ihrer Klimaanlage. Ob für zu Hause oder im Büro – von der Planung bis zum Einbau und darüber hinaus sind wir gerne an Ihrer Seite!
Vor der Neuinstallation einer Klimaanlage muss nicht nur der Umweltschutz geklärt werden. Neben der rechtlichen Situation kommt es auch auf Ihre individuelle Situation und das Gebäude an.
Unsere Mitarbeiter kommen, wenn nötig bei Ihnen zu Hause vorbei oder besuchen Sie in ihren Büroräumen. Gerne können Sie auch zu einem ersten Beratungsgespräch in unserem Musterhaus vorbeischauen und sich umfassend informieren.