Werden Sie unabhängig von Öl und Gas mit einer Wärmepumpe inkl. Förderung vom Staat

Warum Wärmepumpe als Heizungs-System?

Mit einer Wärmepumpe machen Sie sich unabhängig von Öl und Gas. Das einzige was Sie noch benötigen, ist Strom.

Die Wärme beziehen Sie letztendlich aus der direkten Umgebung: Erdreich, Grundwasser oder Luft. Das einzige was Sie noch brauchen ist Strom und selbst den könnten Sie mit einer Photovoltaik Anlage (PV) selbst herstellen. Wird der Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen, ist eine Wärmepumpe nahezu CO2 neutral.

Vergleicht man Öl, Gas und die Wärmepumpe, so ist Betrieb und Wartung der Wärmepumpe am günstigsten (in Abhängigkeit von den Stromkosten natürlich). Die Wärmepumpe wird aktuell mit bis zu 50% vom Staat gefördert. Für die Umwelt ist die Wärmepumpe ebenfalls am Besten. Es findet hier keine Verbrennung wie bei Holz, Gas oder Öl statt. Bei Letzteren verbrennt man fossile Energieträger bei mehreren hundert Grad um eine Raumtemperatur von 22 Grad zu erzeugen, das ist nicht effektiv. Die Wärmepumpe arbeitet permanent auf einem niedrigen Temperaturniveau und erzeugt die benötigte Vorlauftemperatur des Heizsystems von 30 bis 55 Grad Celsius. Da nichts verbrannt wird entsteht kein Ruß, Schmutz und kein Verbrennungsgeruch.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe funktioniert wie ein Kühlschrank oder eine Klimaanlage nur umgekehrt. 
Die vorhandene Wärme von außen z.B. aus der Luft (Erde, Grundwasser) wird aufgenommen und erwärmt das gasförmige Kältemittel. Das aufgewärmte gasförmige Kältemittel wird nun mittels Strom und einem Verdichter (Kompressor) komprimiert, wodurch noch mehr Wärme entsteht. Diese Wärme können wir im Haus nutzen. 

Schaubild einer Wärmepumpe

Die Wärmepumpen Heizungsanlage besteht aus drei Teilen:

  1. Wärmenquellenanlage: Hier wird die Wärme aus Luft, Erde, Grundwasser entzogen

  2. Wärmepumpe: Macht die Umweltwärme nutzbar

  3. Wärmeverteil- und Speichersystem: Verteilt und organisiert die Wärme im Haus

Vereinfacht ausgedrückt: 

Wir pumpen die Wärme von außen in unser Haus, nutzen die Wärme dort und geben nach außen wieder Kälte ab. Dieser Kreislauf ist geschlossen und wiederholt sich. Wir entziehen der Umgebung (Luft, Erde, Grundwasser) Wärme.

Bei einem Kühlschrank oder einer Klimaanlage (das sind im Prinzip auch Wärmepumpen) pumpen wir die Wärme die sich innen befindet nach außen, wodurch es im Haus bzw. im Kühlschrank kälter wird. Wir entziehen dem Raum die Wärme.

Bestehende Heizung sanieren

Sie können die neue Wärme Pumpen Heizung meistens an das bestehende Heizungssystem anschließen. Für den Austausch von Ölkesseln/Einzelöfen gegen eine Wärmepumpe bekommen Sie eine Förderung von 10%.

Förderung bis zu 50%

Übersicht der Förderung für Wärmepumpen

Seit dem 1.1.2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude -> BEG.

Richtlinie für Einzelmaßnahmen BEG EM seit 1.1.21:

  • Bei Heizungs-Modernisierung mit einer Wärmepumpe in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden können Kunden mit einer Förderung in Höhe von 35 % rechnen

  • Tauschen Sie Ihre Ölheizung gegen eine Wärmepumpe aus können Sie zusätzliche 10% also insgesamt 45 % Förderung erhalten

  • Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie 50% der förderfähigen Kosten von max 60.000 Euro per Wohneinheit erstattet bekommen. Hier wird die Gesamtmaßnahme gefördert: Rückbau alte Ölheizung, Entsorgung, Malerarbeiten etc.

Beim Sanierungsfahrplan (iSFP) sind zusätzliche Maßnahmen gemeint wie z.B. neue Fenster, Dämmung der Hauswand, in diesem Fall bekommt man die 5% extra.

Den Sanierungsfahrplan muss dann aber von einem Energieexperten erstellt werden. Bei Privatpersonen ist die Bruttoinvestitionssumme förderfähig. Beim Förderantrag können dann auch erweiterte Kosten mit angegeben werden die zum Einbau der WP gehören, wie z.B. Elektriker, Maler, … also die „Sachgesamtheit“

Es gibt auf der Seite der BWP (Bundesverband Wärmepumpe) einen Förderrechner:

Förderrechner | Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (waermepumpe.de)

Hier kann man sich einfach einen Überblick der potentiellen Förderung verschaffen.

Wichtige Voraussetzung ist bei dieser Einzelmassnahme:

  • dass das Gebäude älter als 5 Jahre ist (Datum des Bauantrages)

  • die Wärmepumpe muss in der Liste der förderfähigen Geräte aufgeführt sein

  • BAFA-Kontrolleur muss bei einer Kontrolle ins Haus gelassen werden (nach Vorankündigung)

  • Anlage muss mindestens 10 Jahre in Betrieb bleiben

Weitere Infos bekommen Sie bei uns! 

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