Bis zu 35 Prozent Fördermittel vom Staat für ausgewählte Klimaanlagen
Schrittweise wird die staatliche Förderung für Klimaanlagen seit dem 1. Januar 2021 auf ein neues Programm umgestellt. Die sogenannte "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
Seit 15.8.22 wurde die Förderung auf 25% gekürzt.
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Seit 15.8.22 wurde die Förderung auf 25% gekürzt. 〰️
Welche Klimaanlage wird gefördert?
Ab jetzt neu hinzugekommen ist, dass bei Wohngebäuden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderwürdig eingestuft werden. Im Standardfall belaufen sich die Fördersätze für Wärmepumpen auf 35 Prozent. Im Falle von Bestandsgebäuden ist zu beachten, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Bei geförderten Anlagen ist die Voraussetzung, dass diese seit mindestens zehn Jahren dem Zweck entsprechend genutzt werden.
Wer ist berechtigt, einen Antrag zu stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe. Ohne die Einbindung eines Energie Effizienz Experten (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.
Wie sieht der Ablauf aus?
Von der Planung über die Antragstellung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen gerne zur Seite.
Der erste Schritt besteht in der Erstellung einer konkreten Projektplanung für Ihre Split-Wärmepumpe. Danach folgt die Antragstellung zur Förderung bei der BAFA. Den Antrag können Sie selbst stellen - oder uns wahlweise eine Vollmacht übertragen. Wir erledigen die Formalitäten gegen eine Pauschale von 150 Euro für Sie. Der Antrag wird im Anschluss von der BAFA geprüft. Sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie im Regelfall den Zuwendungsbescheid. Zur Umsetzung und für den Abschluss der Maßnahmen wird ein Bewilligungszeitraum von 24 Monaten gewährt. Die Frist gilt ab Erhalt des Zuwendungsbescheids. Das elektronische Antragsformular kann direkt auf der Webseite der BAFA als Download bezogen werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Beauftragung für den Bau der Klimaanlage erst nach dem Antrag bei der BAFA durchgeführt werden darf. Sollten Sie nach der Antragstellung mit der Maßnahme beginnen wollen, noch bevor der Zuwendungsbescheid erfolgt ist, geschieht dies auf eigenes finanzielles Risiko. Wir empfehlen also, den Anlagenbauer erst nach erhalt des Zuwendungsbescheids zu beauftragen. Um die Fördergelder vom Staat ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie nach Abschluss der Maßnahme alle Rechnungen und Dokumente zum Nachweis bei der BAFA einreichen. Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme wird Ihnen dann überwiesen.